Der „Lufthunderter“ – Abgasbußen auch (noch?) für Elektroautos

Foto: Hermann Hammer

Schon im November 2007 wurde auf Teilstücken der A 12 Inntal Autobahn in Tirol eine Verordnung erlassen, die sich auf das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) beruft und eine luftqualitätsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkung mit sich brachte. Diese Verordnung wurde im Laufe der Jahre weiter ausgebaut. Immer, wenn die Feinstaub- und NO2-Werte im Inntal zu hoch sind, erleuchten die Warnsignale und die Geschwindigkeit auf der Autobahn wird auf 100 km/h beschränkt. Ein besonderes Ärgernis: Die Maßnahmen zur Erhaltung der Luftqualität gelten auch für emissionslose Elektroautos.

Die Rechnung ohne Elektroautos gemacht?

Seit die Verordnungen zum „Lufthunderter“ in Kraft getreten sind, hat sich im Bereich Klima- und Luftschutz viel getan. Umweltzonen wurden eingerichtet und erweitert und viele Städte verweigern den schlimmsten „Abgasschleudern“ mittlerweile den Einlass. Daneben hat sich in den letzten Jahren das Elektroauto als wachsender Markt der Automobilindustrie etabliert. Von 2012 bis 2017 hat sich die Zahl der jährlich neu zugelassenen Elektroautos in Österreich mehr als verzehnfacht.

Warum also wird das wachsende Problem nicht angegangen? Warum werden für Elektrofahrzeuge keine Ausnahmen gemacht? Das Bundesamt für Umwelt geht auf seiner Website direkt auf diese Frage ein: Selektive Tempolimits seien nicht überprüfbar und stellten eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar. Außerdem würden auch bei E-Autos Lärmbelästigung und Energieverbrauch durch die Beschränkung reduziert.

Gerichte verweisen auf den Verkehrsfluss

Mit dieser Auffassung stehen Gesetzgeber und Behörden allerdings relativ alleine da. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Einspruchsversuchen gegen die Bußgelder von Seiten der E-Autofahrer. Bisher sind sich die österreichischen Instanzen jedoch einig: Eine Ausnahme für Elektroautos ist nicht notwendig.

Bereits 2011 hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, es sei nicht verfassungswidrig, wenn bei der Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem IG-L nicht zwischen Fahrzeugarten unterschieden würde. Der VfGH verwies auf die allgemeine Verkehrssicherheit, die durch unterschiedliche Tempolimits beeinträchtigt werden könne. Ein „ungleichmäßiger Geschwindigkeitsverlauf“ sorge außerdem dafür, dass Benziner und Diesel noch mehr Ausstöße produzieren würden. Der emissionsreduzierende Effekt des „Lufthunderter“ würde so teilweise verfehlt.

Anzeige einer IG-L-Zone mittels Verkehrsbeeinflussungsanlage Foto: DerGraueWolf

Anwalt will Beschwerde auf europäische Ebene tragen

Der Widerstand gegen die Durchsetzung des IG-L ist durchaus spürbar. Im Jahr 2017 ließ sich ein Anwalt aus Imst in Tirol absichtlich mit 111 km/h im E-Auto blitzen.

In Revision vor dem VfGH argumentierte er, dass die Anwendung des Gesetzes in Tirol dessen Inhalt überschreite und sich die Geschwindigkeitsbeschränkung praktisch über das ganze Land erstreckte – nicht nur über die ursprünglich angedachten Streckenabschnitte. Das Anliegen des Anwalts blieb erfolglos.

Sein nächster Schritt wird sein, eine Klage an die europäische Kommission heranzutragen, die diese dem Europäischen Gerichtshof vorlegen soll:

[box] „Auch die Frage, ob unionsrechtliche Normen hier anzuwenden sind, ließ der Verfassungsgerichtshof bislang offen. EU-konform sollten nämlich Anreize zu einer nachhaltigen Verbesserung der Luft geschaffen werden. So haben wir in Österreich aber bislang nur eine reine Verbotspolitik!“ Mit diesem Kommentar bezog sich der Anwalt auf die „Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa“.[/box]

In der Tat verfolgt die Richtlinie das Ziel, die Luftqualität zu verbessern, indem Emissionen verringert werden. Als Maßnahme, dies zu tun, erkennt die Richtlinie unter anderem auch wirtschaftliche Anreize zur Beschleunigung der Ausrüstung mit emissionsgeminderten Fahrzeugen an. Ob der Anwalt jedoch Erfolg haben wird, darüber lässt sich nur spekulieren.

Welche Bußgelder gelten für den „Lufthunderter“?

Die Besonderheit beim Lufthunderter ist, dass Verstöße nicht nach der Verkehrsordnung geahndet werden, sondern nach dem IG-L berechnet werden. Das Strafmaß fällt hier deutlich höher aus. Während der besagte Anwalt für 11 km/h Übertretung 45 Euro zahlen musste, können ab einer Übertretung von 30 km/h Bußen von bis zu 2.180 Euro anfallen.

[box]Auch für deutsche Urlauber ist der Lufthunderter relevant. Wer sich übrigens über den deutschen Bußgeldkatalog und die Folgen von Verstößen im Ausland schlau machen möchte, kann dies auf bussgeldrechner.org tun. [/box]

Wird der IG-L für Elektroautos in Zukunft fallen?

Auch wenn der Lufthunderter derzeit für alle Fahrzeuge gilt, könnte er dennoch in Zukunft für Elektroautos Geschichte sein. Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger möchte weitere Maßnahmen setzen, um die Elektromobilität in Österreich weiter auszubauen. Einer ihrer angedachten Anreize sieht vor, dass Elektroauto-Fahrer vom IG-Luft 100er und 80er befreit werden sollen. Der Großteil der Regierung und auch der ÖAMTC unterstützen diese Forderung. Bei einigen Experten kommt es aber auch zu Gegenwind, da sie z.B. Probleme in der Verkehrssicherheit befürchten, da es dadurch unterschiedliche Flottengeschwindigkeiten geben würde.

Gastbericht vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

 

Elektroautor dazu…

Elektroauto Sticker AufkleberAls Elektroautofahrer (seit 2013) würde ich es persönlich begrüßen, wenn Elektroautos vom IG-L oder sonstigen Verkehrsregelungen, die mit Emissionen zu tun haben, ausgeklammert werden würden. Nur mit Verboten vorzugehen ist nicht immer zielführend bzw. stößt dies oft auf großen Protest (siehe Dieselfahrverboten in Deutschland).

Fakt ist, dass die Elektromobilität weiter angekurbelt werden muss und da fände ich solche Anreize sehr positiv. In der Regel werden die meisten Elektroautofahrer bei einem IG-L-80er sicher nicht mit 130 km/h vorbei „brettern“. Gerade auf der Autobahn versucht man als E-Fahrer sparsam unterwegs zu sein. Hat man es dennoch einmal eilig, wäre es natürlich beruhigend mit meinem Renault ZOE guten Gewissens jeden Diesel-SUV hinter mir lassen „zu dürfen“. Das könnte für einige Elektroauto-Interessenten vielleicht sogar zum ausschlaggebenden Kauf-Argument werden.

Ob sich Verbrenner-Fahrer dadurch provoziert und diskriminiert fühlen und erst recht ins Gas steigen oder „Stromer-Fahrer“ diese durch höhere Geschwindigkeiten und einem leicht sarkastischen Lächeln gefährden – das sollten Verkehrsexperten noch genauer unter die Lupe nehmen. Aber bei einem Luft-80-er habe ich nicht unbedingt auf der Autobahn das Gefühl, als ob alle Verkehrsteilnehmer sich daran halten würden.

Die Lkws fahren nach wie vor ihren per Tempomat gesetzten Standard-90-er, manche Pkws fahren tatsächlich 80 km/h und die gestressten zischen mit einem 100er oder mehr vorbei. Als Kompromiss könnte man auch bei einem IG-L 80er für Elektroautos 100 km/h vorsehen und bei einem Luft-Hunderter 120 oder 130 km/h erlauben. Dann wären die Geschwindigkeitsdifferenzen nicht ganz so groß – als, wenn bei 80 km/h sogar 130 km/h gefahren werden dürfte.

Wichtig wäre mir vor allem, dass die neue Regelung NUR FÜR 100 % REINE ELEKTROAUTOS GILT!
Plugins und Hybride, die vielleicht 20 km rein elektrisch fahren, brauchen sich dadurch keine ungerechtfertigten Sonderrechte erschleichen.

Bitte hinterlasst doch auch eure Meinung zu diesem spannenden Thema. Es wird sicher noch oft diskutiert werden. 😉

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12 Kommentare zu „Der „Lufthunderter“ – Abgasbußen auch (noch?) für Elektroautos“

  1. Deiner/ihrer Meinung kann ich mich zu 100% anschließen! Abgasbedingte Tempolimits für E-Fahrzeuge sind ein
    Unding, E-Auto Vorteile für Hybride ebenfalls – welcher (womöglich noch Mild-) Hybrid fährt Autobahn oder Überland elektrisch? Es ist hier wieder einmal deutlich zu sehen, wie die Reichen die Gesetze bestimmen durch
    Lobbyismus und Parteispenden. Millionäre in ihren deutschen 8- und 12-Zylindern wollen privilegiert sein, am liebsten würden nur sie ohne Limit fahren dürfen. Wer glaubt, ich übertreibe, soll sich an die ersten BMW erinnern, die mit ihrem bläulichen Wahnsinnslicht (Xenon) alle Anderen niedergeblendet haben. Nach vielen Beschwerden ermittelten „Sachverständige“ (gekaufte Speichellecker), daß diese Scheinwerfer „eh gar nicht blenden“. Na klar, mit Geld kann man sich wesentlich mehr erlauben als ohne… Bleibt nur zu hoffen, daß viele
    Reiche und Mächtige bald auf Tesla umsteigen, dann gibt es alle Privilegien für Elektroautos – garantiert!

    1. Zu der Zeit als die Bonzenkarossen das Privileg der Xenonlicht Blender hatten waren diese noch in den Kinderschuhen, egal ob BMW, Mercedes oder auch Audi. Dies wurden dann ständig verbessert so daß diese Art von Scheinwerfer nun ziemlich blendfrei geworden sind. Hella und ZKW waren damals durch hi tech Oberflächen der Reflektoren maßgeblich in der Entwicklung zur Vermeidung von Streulicht beteiligt. Dieses Thema ist nun durch den Einsatz von LED Scheinwerfer positiv erledigt worden.

  2. Bin deiner Meinung – um 20 kmh straffrei mehr für Autos mit grünen Kennzeichen und/oder linke Spur nur für Autos mit grünen Kennzeichen?!?

  3. Die Expertenmeinung ist mehr als ein Unsinn, da es völlig normal ist, dass Bulks mit verschiedenen Geschwindigkeiten auf der Autobahn unterwegs sind (LKWs, viele aus Prinzip 100er Fahrer, oder 140er Fahrer usw.)
    In Italien gibt es je z.B. für Führerscheinneulinge drei Jahre lang Tempo 100 auf der Autobahn, alle anderen haben 130 km/h als erlaubte Höchstgeschwindigkeiten, und dort ist es auch noch nicht zu einem Verkehrschaos deswegen gekommen. Alleine das führt diese Experten-Meinungen ad absurdum.
    Welche Experten sind das? Mit welchen Steuergeldern werden diese bezahlt?

    Es ist zutiefst ungerecht, dass reine E-Autos sich an die IG-100 halten müssen, dafür fehlt jede Begründung.

  4. Aber das Beste ist sicher die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Das lässt einem langsam aber sicher an den Rechtsstaat zweifeln:

    „Bereits 2011 hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, es sei nicht verfassungswidrig, wenn bei der Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem IG-L nicht zwischen Fahrzeugarten unterschieden würde. Der VfGH verwies auf die allgemeine Verkehrssicherheit, die durch unterschiedliche Tempolimits beeinträchtigt werden könne. Ein „ungleichmäßiger Geschwindigkeitsverlauf“ sorge außerdem dafür, dass Benziner und Diesel noch mehr Ausstöße produzieren würden. Der emissionsreduzierende Effekt des „Lufthunderter“
    würde so teilweise verfehlt.“

    Woher nehmen die Richter das? Von den sogenannten Experten?

    Wenn ein Gesetz auf Fahrzeuge angewendet wird, dem die Grundlage bei diesen Fahrzeugen fehlt (hier die Luftverschmutzung durch Abgase) ist dieses Gesetz für diese Fahrzeuge einmal zu 100% nicht richtig.

    Wenn dann Experten (welche auch immer) aber einwenden, aber es könnte dadurch … , dann kann das niemals gravierend genug sein, um ein Gesetz für diese Fahrzeuge, für das es offensichtlich jeder Grundlage entbehrt, weiterhin gültig sein zu lassen.

    Ich staune wirklich über unsere Verfassungsrichter. Das persönliche Rechtsempfinden scheint nichts mehr mit der Rechtssprechung zu tun zu haben. Das ist aber bedenklich, wenn das irgendwann einmal derart auseinander triftet. Vielleicht ist mein naives Denken über Recht und Rechtssprechung und damit verbunden auch über unsere Demokratie nicht angebracht, dann muss ich mich wohl entschuldigen. Das naive Denken dass die Demokratie und der Rechtsstaat und deren Institutionen für den Bürger da sind, und nicht umgekehrt muss ich wohl ablegen.

  5. Leute! Der eigentliche Skandal ist, dass unsere Bundesregierung perfekt im Selbstmarketing ist und viel Dampf plaudert, aber nichts in Punkte Klimaschutz, erneuerbare Energien und Elektro-Mobilität umsetzt. Da ist es mir doch zu blöd, meine Zeit zu verschwenden über den Luft-Hunderter zu diskutieren. Wer glaubt, mit einer Ausnahmeregelung für E-Autos beim Lufthunderter was für die Förderung von E-Mobilität zu machen, befindet sich auf dem Holzweg. (Abgesehen davon, dass man weder mit Verbrennern noch mit E-Autos lange Strecken auf der Autobahn zurücklegen sollte, wenn es gute Öffi-Alternativen gibt).
    Bezüglich Förderung der E-Mobilität haben wir doch ganz andere, fundamentale Probleme, lasst uns bitte dort ansetzen!

    BTW: als wir mit einem ausgeborgten Tesla das erste Mal in einen Luft-Hunderter kamen, meinte meine Frau auch, dass der doch für uns nicht gelten kann und hat sich einigermaßen aufgeregt. Ich allerdings war froh, dass ich weiter ganz entspannt bis zum nächsten Schellcharger kam – ist wohl auch eine Typ-Frage …wenn ich keinerlei Zeitdruck habe, brauch ich nicht schneller fahren. Wenn man einen ordentlichen Radiosender oder Hörbücher hört, ist das keine verlorene Zeit. Und wenn man Zeitdruck hat, hat man im Vorfeld schon was falsch gemacht. Da retten einen auch ein paar km/h mehr nicht (die Umweltzonen sind ja auch kaum länger als 20 km).

    Noch was: war glaubt, die Technik kümmert sich schon allein um Umwelt- und Klimaschutz und wir brauchen unser Verhalten nicht einmal hinterfragen oder gar ändern, der lebt ziemlich unreflektiert.

  6. Sorry, aber die moderne Gesellschaft braucht die freie Mobilität, wir wollen nicht ins Mittelalter zurückfallen. Diese grünen Ansichten „Verzicht auf Individualverkehr“ sind von vorgestern. Ohne Technik würden wir verhungern und sterben. Es geht aber darum, nicht die Technik der Technik wegen zu betreiben, sondern die Technik soll eine nachhaltige und Planet-konforme Methode sein und einen gesamtheitlichen Ansatz verfolgen. Schlechte Technik soll durch bessere, nachhaltige und intelligente ersetzt werden, auch wenn die alten Geschäftsmodelle so vieler Konzerne auf alte Technik basieren. Information, Energie, Verkehr und Ernährung sind Grundpfeiler unserer Existenz. Es spricht nichts dagegen dort, wo die Menschen als dichte Masse auftreten (urbaner Raum) stark auf Öffis und car-sharing usw. zu setzen, mit all den zur Verfügung stehenden und kommenden Mitteln. Dort ist das auch sinnvoll und Resourcen schonend. Im ländlichen Raum wäre es Resourcen fressend. Dort wo PV-Anlagen und Garagen sind, sprich wo Individual-Fahrzeuge dezentral mit Energie versorgt werden können und die Wege lang sind, da machen individuelle E-Autos absolut Sinn.

    Zum Thema, wir haben die Autobahnen für Langstreckenverkehr gebaut und mit unseren Geldern auch bezahlt (Steuermittel, ASFINAG-Beiträge usw.). Und es macht absolut einen Unterschied, wenn ich eine Reise von 700 km antrete, ob ich diese mit 100 oder 130 km/h als Höchstgeschwindigkeit durchführen kann.
    Von den Pendlern möchte ich einmal gar nicht reden, und die haben Zeitdruck!
    Nicht jeder hat den Luxus einen Tesla relaxt und ohne Zeitdruck durch die Gegend zu bewegen.

    Nachdem klar wurde, dass die fossilen Antriebsformen uns trotz und auch wegen der Kats vergiften (inkl. Fauna und Flora), war diese IG-100 Maßnahme ein Schritt zur Symptom-Bekämpfung, aber nur ein ganz kleiner. Ein wichtiger Fortschritt wäre das AUS für alle fossilen Antriebsarten, vor allem auch im Lastenverkehr. Nur alleine durch E-Antriebe wird das nicht erreicht werden können, ohne dass auch parallel die nachhaltige Energie (Wasser, Wind und Sonne) massiv ausgebaut werden, zentral und dezentral. Unseren wertvollen Rohstoff Erdöl zur Energiegewinnung zu verbrennen ist wohl die dümmste und kriminellste aller Techniken. Daher sollten alle Wasserkraftwerk-Vorhaben, wo sinnvoll, Priorität Eins besitzen und auch Umwelt-intelligent gebaut werden. Dafür sollten Gesetze geändert werden, damit das auch möglich wird, und nicht durch lokale Interessen immer wieder in jahrelange Prozesse münden.

    Da ist unsere Regierung dran, gut so. Was mir von der Regierung allerdings fehlt, ist endlich ein Plan, wie es mit der e-mobility nach dem Jahre 2018 weitergeht, damit die Konsumenten auch Gewissheit haben (Förderungen usw.).

    1. Dake für den Satz „Unseren wertvollen Rohstoff Erdöl zur Energiegewinnung zu verbrennen ist wohl die dümmste und kriminellste aller Techniken“. Seit 45 Jahren meine Meinung, aber meist fühle ich mich damit wie ein Kellermeister: Von tausenden Flaschen umgeben…
      P.S.: Gestern kam der nächste Dieselskandal eines deutschen Herstellers auf: Opel. Welch große Überraschung (meine ich leider zynisch)!

  7. Wenn jemand heute 2 Termine in Österreich und 3 Termine in Deutschland hat, das gut plant, dann kann er das mit einer guten Optimierung in einer vernünftigen Zeit mit dem Auto erledigen. Dafür gibt es keine Alternativen mit Öffis, wird es auch in absehbarer Zeit nie geben.
    Mit einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur und e-cars mit vernünftiger Reichweite ist das mittels e-mobility möglich. Heute allerdings noch nicht.

    1. Ist heute im Prinzip auch schon möglich, erfordert aber sehr gute und exakte Vorplanung mit ausreichend Puffer-Zeiten. Echt schwierig wirds im Winter aufgrund der geringeren Reichweite und den längeren Ladezeiten.

      Aber ich bin zuletzt für einen Termin mit dem ZOE 3 Std. am Stück gefahren (50% Autobahn, 50% Bundesstraße), hab dann noch 15% SOC gehabt. 30 min. ca. zwischen geladen, Pause gemacht, Getränke im Supermarkt geholt… und dann weiter. Ich denke nach 3 Std. braucht jeder mal eine Pause.

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