NEWS: Mit E-Autos in Österreich richtig Steuern sparen

Mercedes B Electric
Mercedes B-Klasse Electric Drive  Foto: ElectroDrive Salzburg

Schon bisher waren Elektroautos von der NoVa und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Doch es kommt noch besser: die österreichische Bundesregierung setzt mit der Steuerreform 2016 ein weiteres wichtiges Zeichen in Richtung E-Mobilität und erlässt Selbständigen beim Kauf aller Elektroautos die MwSt. und schafft bei diesen auch den PKW-Sachbezug ab.

Welche Vorteile hat die Steuerreform 2016 konkret für E-Auto-Besitzer? ElectroDrive Salzburg hat bei Moore Stephens Salzburg GmbH, einer Assoziation von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, nachgefragt.

Unternehmerisch genutzte E-Autos sind ab 2016 vorsteuerabzugsfähig!

Seit 1.1.2016 können sämtliche E-Autos, die als Firmenfahrzeuge geführt werden, voll von der Vorsteuer abgesetzt werden. Dabei ist jedoch die sogenannte „Luxustangente“ zu beachten: Die Anschaffungskosten des E-Autos dürfen bis zu 40.000,- Euro brutto liegen, damit der volle Vorsteuerabzug (100%) greift.

[box]Beispiel: Man schafft sich eine Mercedes B-Klasse Electric Drive an. Der Kaufpreis beträgt 39.600,- Euro brutto (inkl. NoVa und 20% MwSt). 6.600,- Euro (39.600,- Euro geteilt durch 1,2) sind vorsteuerabzugsfähig. Die tatsächlichen Anschaffungskosten für die B-Klasse betragen demnach 33.000,- Euro[/box]

  • Liegt der Kaufpreis dazwischen (d.h. zwischen 40.000,- und 80.000,- Euro brutto) kann die Vorsteuer anteilsmäßig abgezogen werden.

[box]Beispiel: Wenn ein Auto 60.000,- Euro brutto bei der Anschaffung kostet, können lediglich 40.000,- Euro angesetzt werden. Man kommt so auf den maximalen Vorsteuerabzug von 6.667,- Euro (40.000,- Euro geteilt durch 1,2). Die tatsächlichen Anschaffungskosten des Autos betragen damit 53.333,- Euro.[/box]

  • Liegt der Kaufpreis über 80.000,- Euro brutto , so entfällt die Vorsteuerabzugsfähigkeit komplett.

Der Vorsteuerabzug gilt auch anteilsmäßig für bestehende E-Autos, d.h. für laufende Leasingraten, gebrauchte Autos sowie Vorführwagen. Achtung: Kleinunternehmer oder steuerbefreite Unternehmer (z.B. Ärzte) haben grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug. 

Kein PKW-Sachbezug für E-Autos.

Neben der Vorsteuer sind E-Autos, die als Dienstwagen vom Dienstnehmer auch privat genutzt werden, seit Jänner 2016 von der Sachbezugsregelung vollständig befreit. Der Sachbezug wird für Verbrenner mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 g/km von 1,5% auf 2% des Anschaffungspreises erhöht.
[box]Beispiel: Ein Mercedes B-Klasse Electric Drive kostet 39.600,- Euro brutto (inkl. NoVa und 20% MwSt). Der Sachbezug beträgt monatlich 594,- Euro (1,5% vom Anschaffungsbetrag). Das ist eine Ersparnis von 7.125,- Euro Sachbezug im 1. Jahr.[/box] Zu betonen ist, dass die Vorzüge nur für reine Elektroautos gelten und nicht für Hybrid-Modelle oder andere Fahrzeuge, d.h. nur für Autos mit einem 0 Gramm CO2-Emissionswert.

Für Autos unter 130g/km bleibt der Sachbezug wie bisher bei 1,5 %. Diese Regelung gilt auch für alle bestehenden Dienstautos. Die Emissionsgrenze soll bis 2020 auf 118g/km CO-Ausstoß reduziert werden.

Unternehmen ist daher zu raten, sich über Möglichkeiten zu informieren, ihren Fuhrpark so bald wie möglich auf rein elektrische Fahrzeuge umzustellen. Ausgaben und Kosten können auf diesem Weg für Dienstgeber sowie Dienstnehmer deutlich verringert werden.

Also – eine gute Zeit, um auf E-Mobilität umzusteigen!

Quelle: ElectroDrive Salzburg

5 Kommentare zu „NEWS: Mit E-Autos in Österreich richtig Steuern sparen“

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  2. Auf Dauer kann man durch die Nutzung tatsächlich einiges an Geld einsparen, dennoch sollte man nicht unterschätzen, was die Anschaffung eines solches Fahrzeuges kostet. Da muss man sich schon genau ausrechnen, inwieweit es sich lohnt.

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